Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leon Giertz Foto & Film, Inhaber Leon Giertz (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Film-, Foto- und Contentproduktionen jeglicher Art.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Konzeption, Planung, Durchführung sowie Nachbearbeitung von Film-, Foto-, Social-Media- und Eventproduktionen gemäß individueller Vereinbarung.
(2) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Konzeptentwicklung, Produktion, Dreharbeiten, Postproduktion, Schnitt, Color Grading sowie die Bereitstellung der finalen Inhalte in der vereinbarten Form.
(3) Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen und gestalterischen Umsetzung frei, sofern keine konkreten schriftlichen Vorgaben des Kunden vorliegen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Vertragsrelevante Absprachen können auch per E-Mail oder Messenger-Diensten erfolgen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
– 30 % Anzahlung bei Buchung
– 70 % nach finaler Abgabe
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug zu begleichen.
(4) Zusätzliche Leistungen, insbesondere Überstunden, Zusatzwünsche oder weitere Bearbeitungen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Stornierung und Terminverschiebung

(1) Bei Stornierung oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Kunden werden folgende Ausfallhonorare berechnet:
– bis 14 Tage vor Termin: 25 %
– bis 7 Tage vor Termin: 50 %
– weniger als 7 Tage vor Termin: 75 %
– weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %
(2) Bereits angefallene Kosten (z. B. für Reisen, Equipment oder gebuchte Dienstleister) werden zusätzlich berechnet.
(3) Im Falle einer Terminverschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Marken- oder Musikrechte) verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für Werbung, Kampagnen oder bezahlte Ausspielungen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zeitlich und räumlich unbegrenzt für Eigenwerbung zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Rohdaten und Projektdateien verbleiben beim Auftragnehmer und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.
(6) Eine Veränderung oder Bearbeitung der Werke durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Drittleistungen und Teamproduktionen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen.
(2) Diese handeln im Auftrag des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Vertragliche Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
(4) Für vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Abnahme und Korrekturen

(1) Nach Fertigstellung erhält der Kunde die finalen Inhalte zur Abnahme.
(2) Eine Korrekturschleife im üblichen Umfang ist im Preis enthalten.
(3) Weitere Änderungen werden gesondert berechnet.
(4) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgenommen.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

§ 12 Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft

(1) Reisekosten werden gesondert berechnet. Fahrten mit dem PKW sind bis 50 km inklusive, darüber hinaus werden 0,50 € pro Kilometer berechnet.
(2) Bei mehrtägigen Produktionen stellt der Kunde eine angemessene Unterkunft oder übernimmt die Kosten.
(3) Der Kunde sorgt für eine angemessene Verpflegung am Produktionstag; andernfalls werden pauschal 40 € pro Person berechnet.
(4) Reisezeiten können als Arbeitszeit berechnet werden.
(5) Bei Auslandsproduktionen trägt der Kunde zusätzlich anfallende Kosten wie Visa, Zoll oder Transport.

§ 13 Equipment und Datensicherung

(1) Das eingesetzte Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte oder durch Umstände vor Ort verursacht werden.
(3) Für technische Ausfälle oder Datenverlust aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird keine Haftung übernommen.
(4) Rohdaten werden für einen Zeitraum von 60 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nicht.

§ 14 Arbeitszeiten und Zuschläge

(1) Ein Produktionstag umfasst bis zu 10 Stunden.
(2) Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden als Überstunden mit einem Aufschlag von 25 % berechnet.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: April 2026
Leon Giertz Foto & Film
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